Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sowie die fünf federführenden Länder, einschließlich Deutschland, haben einen Fortschrittsbericht zum Beschränkungsverfahren von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht.
In diesem Bericht stellen die Dossier-Ersteller fest, dass über 5 600 Konsultationsbeiträge geholfen haben, zusätzliche Verwendungszwecke zu identifizieren. Diese werden nun bestehenden oder neuen Sektoren zugeordnet. Neu aufgenommen wurden Beispiele wie technische Textilien (z. B. Hochleistungsmembranen), medizinische Anwendungen (außer Medizinprodukte) sowie Textilien für den Außenbereich wie Planen.
Besonders im Fokus standen Fluorpolymere. Die Konsultation lieferte neue Erkenntnisse zur Verfügbarkeit von Alternativen, zu Maßnahmen zur Minimierung von Emissionen und zu den sozioökonomischen Auswirkungen einer Beschränkung. Daher wird dieser Stoffgruppe von allen an der Ausarbeitung der Stellungnahme beteiligten Akteuren besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Das Hintergrunddokument wurde aktualisiert und enthält nun neben den bereits bestehenden Optionen – Verbot (Option 1) und Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen (Option 2) – eine dritte Option: Bedingungen für die Nutzung von PFAS, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Die Dossier-Ersteller nennen hierzu verschiedene Anwendungen, weisen jedoch darauf hin, dass diese Liste nicht abschließend ist:
- Batterien
- Brennstoffzellen
- Elektrolyseure
- Medizinprodukte
- Halbleiter
- Fluorpolymere in der Herstellung, während der Nutzungsdauer und am Ende der Nutzungsdauer
Das Original in englischer Sprache ist auf der Webseite der ECHA verfügbar.
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